Dipl.-Ing. (FH) Michael Holler
Franz-Sigel-Str. 1 · 76646 Bruchsal
Tel. 07251 982982 · Fax. 07251 982981
Mail. info@holler-sv.de
Expertise Voraus:
Leistung Mit Sinn Und Sachverstand
- Gericht- und Schiedsgutachten
- Baumängel- und Schadensgutachten
- Ursachenklärung und Sanierungskonzepte bei Schimmel- und Feuchteschäden
- Baubegleitung und -überwachung bei Neu-, Um- und Altbau
- Bestandsprüfungen
- Gebäude- und Tiefgarageninspektionen
- Nachbegehungen
- Bautechnische Problemlösungen
- Baustandsdokumentation, Zustandsfeststellung und Beweissicherung
Öffentliche Bestellung / Qualifikation
Unabhängig Und Unparteiisch:
Sachverstand Mit Fug Und Recht
Die Bezeichnung »Sachverständiger« ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt.
Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.
Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte. Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig sein. Sie arbeiten auch in Teams, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften. Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich.
Warum der Prüfer immer wieder
zum Geprüften wird
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können – wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.
Die Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger erfolgt dabei auch auf Bundes- und Landesebene (b.v.s.) in Arbeitskreisen zur Erarbeitung von Merkblättern und Richtlinien. Weiterhin findet durch die Mitgliedschaft im deutschlandweiten Netzwerk BAU-SV.NET ein überregionaler Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit mit anderen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen statt.
Gutachter, Berater und Schlichter.
Viele Baustellen – ein Ansprechpartner!
Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit – etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde. Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.
Mit rechten Dingen: Vertrauen baut gut.
Sicherheit baut besser.
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.
Leistung:
Besser Gutachten.
Sie legen Wert auf ein ganzheitliches und sachverständiges Leistungspaket rund ums Bauen? Sie möchten vermeiden, dass Ihr Traum vom Haus
von Anfang an buchstäblich auf Sand gebaut ist? Sie benötigen fachkundige Hilfe, einen unabhängigen Expertenrat oder anerkannte Unterstützung
im Rechtsstreit? Dann begutachten Sie in aller Ruhe unsere Internetseiten. Wenn Sie überzeugt sind, zögern Sie nicht, kontaktieren Sie uns. Wir
freuen uns auf Ihre bauliche Herausforderung!
Gerichtsgutachten
Dipl.-Ing.(FH) Michael Holler erstellt als von der IHK Karlsruhe für Schäden an Gebäuden öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Bauschadensgutachten für die Gerichte in der Region. Sei es als Beweismittel im Prozess oder im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens. Sie erhalten schnell und zuverlässig ein aussagekräftiges, kompetentes und neutrales Gutachten. Sollten Sie Fragen zur Bearbeitungszeit, zu Fach- und Spezialgebieten haben, so können Sie uns jederzeit gerne unverbindlich anrufen.
Schiedsgutachten
Bei Meinungsverschiedenheiten in den einzelnen Bauphasen können wir Ihnen evtl. außergerichtlich und schnell mit einem Schiedsgutachten oder einem Schlichtungsgespräch helfen. Zum Beispiel ob die Qualität und Beschaffenheit einer Bauleistung der vertraglichen Absprache entspricht. Oft genügt auch schon eine gutachterliche Stellungnahme oder ein gemeinsames Gespräch, um Unsicherheiten zu zerstreuen. Alle aufgeführten Leistungen können in ihrem Umfang individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden.
Als von der IHK Karlsruhe öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ist Diplom Bauingenieur Michael Holler Ihr fachlich kompetenter und neutraler Ansprechpartner bei Bauschäden.
Wir analysieren die Ursachen und Auswirkungen von Bauschäden und Baumängeln, z.B.:
- Schimmelbildung in Gebäuden, Ursachenklärung
- Abdichtungsprobleme/Undichtigkeiten am Gebäude
- Undichtigkeiten am Dach und in der Fassade
- Risse in Bauteilen
- Wärmebrücken und Energieverluste
- Probleme beim Ausbau
- und vieles mehr.
Wenn Baumängel frühzeitig erkannt und evtl. vermieden werden, steigt die Bauqualität und der Marktwert Ihrer Immobilie erheblich. Eine Mangelbeseitigung kostet fast immer mehr als die Vermeidung durch eine unabhängige und neutrale Kontrolle.
Wir unterstützen Sie aktiv über die gesamte Bauzeit.
Am Anfang der Bauphase bieten wir Ihnen eine fachliche Beratung und Unterstützung bei der Planung, bei Verhandlungen mit Baufirmen oder Bauträgern oder aber bei der Vergabe von Bauaufträgen.
Während der Bauphase unterstützen wir Sie durch eine baubegleitende Überwachung der Bauausführungsleistungen, Überprüfung der Soll-/Ist-Leistungen an der Baustelle, rechtzeitige Feststellung und Beseitigung von Baumängeln bzw. Bauschäden.
Am Ende der Bauphase beraten wir Sie bei der Abnahme, Mängelbeseitigung und Abrechnung (Aufmass- und Rechnungsprüfung nach VOB) mit Ihren Auftragnehmern.
Vor Ablauf der Gewährleistungsphase führen wir gerne nochmals eine Nachbegehung durch, bevor Ihre Mängelansprüche verlöschen.
Beim geplanten Erwerb einer Immobilie (Haus oder Wohnung, Alt- oder Neubau) beraten wir Sie gerne in bautechnischer Hinsicht.
Wir führen gemeinsam mit Ihnen eine augenscheinliche Begehung oder aber auch tiefer gehende Untersuchungen der Bausubstanz durch und helfen Ihnen bei Ihrer Kaufentscheidung.
Wir zeigen und erklären Ihnen gut verständlich den technischen wie auch energetischen Zustand der Immobilie.
Auf Wunsch erhalten Sie eine Dokumentation der wesentlichen Mängel.
Wir führen jährliche Begehungen und Tiefgarageninspektionen durch.
Um die planmäßige Nutzungsdauer z.B. eines Parkbaus zu erreichen und um die Gewährleistungsansprüche nicht zu gefährden, bedarf es einer zielgerichteten und regelmäßigen Inspektion.
Hier wird z.B. das Oberflächenschutzsystem des Parkbaus auf Verschleiß und Schäden kontrolliert.
Vor dem Ablauf der Gewährleistungsfrist ist es immer ratsam, bei Gebäuden eine Nachbegehung hinsichtlich evtl. vorhandener Mängel durchzuführen.
Wir sind spezialisiert auf die Erarbeitung von Abdichtungskonzepten und WU-Konstruktionen gemeinsam mit Ihnen.
Auch bei speziellen bautechnischen Problemlösungen wie z.B. bei einer Modernisierung, nachträglichen Sanierung und Ertüchtigung alter Bausubstanz stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Wir unterstützen Sie bei:
- Modernisierung eines Gebäudes
- Energetische Sanierung eines Gebäudes
- Ertüchtigung alter Bausubstanz bzw. einzelner Bauteile
- Beratung und Maßnahmenerstellung bei Wasser- und Feuchteschäden
- Ursachenklärung und Sanierung bei Schimmelschäden
- Raumklimalangzeitmessungen
- Lokalisierung von Wärmebrücken und Undichtigkeiten am Gebäude mit Hilfe modernster Geräte wie Wärmebildkamera usw.
Im Falle von Baumaßnahmen in Ihrer Umgebung oder falls Sie selbst gerne in der unmittelbaren Nähe von Nachbargebäuden bauen möchten, führen wir präventiv für Sie Beweissicherungen/Zustandsfeststellungen an den Gebäuden durch.
Hierbei werden Vorschäden wie Risse, Abplatzungen Verschmutzungen usw. in Bild und Schrift, je nach Bedarf, festgehalten.
Dies erspart Ihnen meist Schadensersatzansprüche bzw. dokumentiert entstandene Schäden.
Luftbild-Expertise:
Dokumentation | Inspektion | Präsentation
Die Luftbild-Expertise via Kamera-Quadrocopter ermöglicht Fotos und Videos Ihres Motivs aus nahezu jedem beliebigen Blickwinkel – hochauflösend und dazu höchst bildstabil. Von versierten Händen gesteuert, haben sich Multicopter für folgende Einsatzzwecke als besonders wertvoll erwiesen:
Publikationen / Infos:
- Schimmelpilzrichtlinie.pdf (2,9 MiB)
- BVS-Standpunkt_Weiße_Wannen_im_Wohnungsbau_2016_041.pdf (257,7 KiB)
- BVS-Standpunkt_Bruestungs-und_Gelaenderhoehen_2015_081.pdf (198,1 KiB)
- BVS-Merkblatt_Heizen-und-Lüften_2016_09.pdf (305,2 KiB)
- BVS_Standpunkt_Nebenraeume_in_Untergeschossen_2015_07_0_.pdf (203,6 KiB)
- bvs-baden-wuerttemberg_standpunkt-Stellplatzbreiten-09-2011.pdf (144,8 KiB)
Mitglieder des bau-sv.net:
- Anne-Kathrin Borowski, Dresden
- Sabine Hahn, Ingelheim
- Axel Einenmann, Hamburg
- Frank Deitschun, Bremen
- Gerd Hagen, Suttgart
- Jürgen Lebe, Taucha
- Jörg Neumann, Brackenheim
- Michael Silberhorn, Freystadt
- Hans-Ullrich Stoy, Bielefeld
- Erhard Wagner, Vilsbiburg
- Klaus Winter, Frankfurt
- Wolfgang Wulfes, München
- Gerd H.Söffker, Hannover
Referenzen:
Sachverstand Veranschaulicht
Kontakt
Diplom Bauingenieur (FH) Michael Holler
Franz-Sigel-Str. 1 | D-76646 Bruchsal | Deutschland
+49 (0)7251-982982
+49 (0)7251-982981
Dipl.Ing.(FH) Michael Holler ist von der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe öffentlich bestellt und vereidigt für den Bereich „Schäden an Gebäuden“
IHK Karlsruhe, Lammstr. 13-17, 76133 Karlsruhe
Mitglied im Landesverband Baden-Württemberg LVS, Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger e.V. – Mitgliedsnummer 000071
Mitglied im Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V., BVS
Mitglied im Sachverständigen Netzwerk www.bau-sv.net
Berufs-Haftpflichtversichert bei der VHV Allgemeine Versicherung AG, 30138 Hannover
Unsere Datenschutzerklärung und Hinweise zum DSGVO finden Sie auf dieser Homepage unter dem Punkt “Datenschutz”.